1 Geltungsbereich / Angebote

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.

(2) Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Lieferungsmöglichkeit stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragserteilung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.

(3) Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

§ 2 Preis / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder in der aktuellen Preisliste aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.

(2) Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Ein Zielverkauf bedarf der Vereinbarung, wobei Rechnungen grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig sind und bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto gewährt werden. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse vor.

(3) Wird nach Abschluß des Vertrages erkennbar, daß unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird , stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ( Unsicherheitseinrede ) zu. Wir sind dann berechtigt , alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer fällig zu stellen.

(4) Der Käufer ist zur Geltungsmachung von Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechten nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenforderung ist ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 3 Ausführung / Lieferung

(1) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers.

(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Ausführung / Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir zu Teilleistungen berechtigt. In angemessenem Umfang können Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritten halten.

(3) Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müßen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

(4) Wir werden dem Käufer zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen übersteigt.

§ 5 Haftung für Mängel / Gewährleistung

(1) Mängel der Ware sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, nach Feststellung eines Mangels darf die Ware nicht genutzt werden.

(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter.

(3) Sind Nachbesserungen oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungshilfen, einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen unmittelbar oder mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Gewährleistung.

(4) Die Gewährleistung erfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch , Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.

(5) Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt mit Gefahrübergang.

§ 6 anzuwendenes Recht / Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Wir haben das Recht, auch am Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalen Recht zuständig sein kann.

Sonstiges

(1) Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU- Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat er auf unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

Lutz Habermann Von-Kleist-Str. 6, 93138 Lappersdorf  |  Tel 0941 80941 Fax 0941 8500081 info@dachfenster-service.net